Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach den Maßgaben der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Bemessung von ärztlichen Privatleistungen, sowie den Richtlinien der augenärztlichen Fachverbände.
Bei einem Informationsgesprächen erhalten Sie von uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Die Kosten für die Verfahren der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten werden im allgemeinen weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen. Einzelfallprüfungen finden jedoch statt.
Die Kosten werden unter anderem durch den großen technischen
Aufwand des Lasers, des dafür erforderlichen Gases und des darauf
genau abgestimmten Computers begründet. Der
vernünftige Zeitraum für die Nachbehandlung einer Lasik liegt
bei immerhin 4-6 Wochen. In dieser Zeit ist die ständige Erreichbarkeit
des Operateurs von großer Bedeutung, um evtl. Probleme früh
zu erkennen oder eine Nachbehandlung durchzuführen.
Wir halten es in diesem Zusammenhang für unverantwortlich, einen Patienten
nach der Behandlung heimzuschicken ohne eine effektive Möglichkeit
der Kontaktaufnahme und persönlichen Betreuung zu bieten. Für
den Patienten ist es übrigens auch nicht unwichtig, dass die Operation
nach deutschen standes- aber auch zivilrechtlichen Standards durchgeführt
wird, was im Falle von Problemen rechtliche Belange eindeutig regeln würde.
Beim Eingriff am gesunden, wertvollsten Organ des menschlichen Körpers, sollten die höchsten Qualitätsmaßstäbe gelten. Es handelt sich um eine einmalige hohe Investition, die für Jahrzehnte Freude bescheren kann. Deshalb ist die kostengünstigste Behandlung nicht die bessere!